Finanzen

FAQ – Häufig gestellte Fragen

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  • Wird die Interkommunale Zusammenarbeit in Rheinland-Pfalz weiterhin gefördert?

    Ja, das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Interkommunale Zusammenarbeit weiterhin finanziell. Bei Fragen oder Informationsbedarf können Sie sich jederzeit an uns wenden – wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung Ihres Vorhabens.

  • Welche Regelungen müssen bei der Beantragung von Fördermitteln für Interkommunale Zusammenarbeit berücksichtigt werden?

    In Rheinland-Pfalz gelten für die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit entsprechende Vorgaben und Fördergrundsätze des Landes. Die rechtliche Grundlage für Kooperationen zwischen Kommunen bildet insbesondere das Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) Rheinland‑Pfalz.

    Wenn Sie Fragen zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden – wir helfen Ihnen gerne weiter.

  • Wie können Kommunen durch gemeinsame Zusammenarbeit ihre Haushaltslage stabilisieren oder verbessern?

    Interkommunale Zusammenarbeit bietet zahlreiche Möglichkeiten, Kosten zu reduzieren, Ressourcen effizienter einzusetzen und gleichzeitig die Qualität kommunaler Leistungen zu verbessern. Durch gemeinsame Strukturen und abgestimmte Prozesse können Synergieeffekte entstehen, von denen alle beteiligten Kommunen profitieren. Besonders in den folgenden Bereichen lassen sich häufig Einsparungen und Effizienzgewinne erzielen:

    Personalkosten:

    • Bündelung von Personalressourcen: Durch die gemeinsame Organisation von Aufgaben können Stellen zusammengeführt und vorhandene Personalressourcen wirtschaftlicher genutzt werden.

    • Spezialisierung von Fachpersonal: Mitarbeitende können sich stärker auf bestimmte Aufgabenbereiche konzentrieren, wodurch Fachwissen effektiver genutzt und Arbeitsabläufe effizienter gestaltet werden.

    • Gemeinsame Fort- und Weiterbildungen: Kommunen können Schulungen gemeinsam organisieren und so Kosten senken sowie gleichzeitig den Wissenstransfer zwischen Verwaltungen fördern.

    • Gemeinsame Backoffice-Strukturen: Funktionen wie beispielsweise Beihilfe- oder Abrechnungsstellen können zentral organisiert werden, wodurch Verwaltungsaufwand und Kosten reduziert werden.

    Projektkosten:

    • Aufteilung von Planungs- und Entwicklungskosten: Bei gemeinsamen Projekten können Kosten für Planung, Konzeption und Umsetzung auf mehrere Kommunen verteilt werden.

    • Qualitätssteigerung von Arbeitsergebnissen: Durch die Zusammenarbeit mehrerer Kommunen können Erfahrungen und Fachwissen gebündelt werden. Dadurch lassen sich Projekte häufig mit höheren Qualitätsstandards umsetzen, was langfristig auch wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen kann.

    Fixkosten und Sachmittel:

    • Gemeinsame Nutzung von Geräten und Fahrzeugen: Wenn Maschinen, Fahrzeuge oder andere Sachmittel gemeinsam genutzt werden, erhöht sich deren Auslastung und die Anschaffungs- und Betriebskosten können gesenkt werden.

    • Abgestimmter Personaleinsatz: Eine koordinierte Organisation von Vertretungen oder Bereitschaftsdiensten kann Personalressourcen effizienter nutzbar machen und zusätzliche Kosten vermeiden.


  • Was beinhalten die Fördergrundsätze ›Pilotförderung Interkommunale Zusammenarbeit‹?

    Die Fördergrundsätze der Pilotförderung „Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)“ in Rheinland-Pfalz legen fest, unter welchen Voraussetzungen Kommunen Fördermittel für gemeinsame Projekte erhalten können. Ziel der Förderung ist es, neue Kooperationsformen zwischen Städten, Gemeinden und Landkreisen anzustoßen und dadurch Verwaltungsstrukturen effizienter zu gestalten.

    Zu den zentralen Inhalten der Fördergrundsätze gehören insbesondere: 

    Teilnahme

    • Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen in Rheinland-Pfalz. 
    • Der Antrag wird stellvertretend für den Kooperationsverbund von einer beteiligten Kommune gestellt. 
    • Bei Ortsgemeinden erfolgt die Antragstellung über die Verbandsgemeinde.
    • Eine Förderung setzt grundsätzlich die Zusammenarbeit von mindestens drei Kommunen voraus.

    Beschluss

    • Für die Antragstellung ist ein Beschluss der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. 
    • Zudem muss eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen abgeschlossen werden (spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung).


    Ziel und Effizienzgewinne

    • Grundsätzlich soll das Projekt Effizienzsteigerungen von etwa 15 % gegenüber der bisherigen Aufgabenerledigung erreichen.


    Förderfähige Maßnahmen

    • Verwaltungsdigitalisierung (z. B. Massenverfahren) 
    • Cybersicherheit
    • Arbeitsschutz 
    • Brand- und Katastrophenschutz 
    • Fachkräftegewinnung 
    • gemeinsame Vergabestellen 
    • zentrale Beschaffungsstellen 
    • gemeinsame Back-Office-Strukturen oder Fördermittelstellen


    Förderfähige Kosten

    • zusätzliche Personalkosten 
    • Sachkosten zur Vorbereitung und Umsetzung eines Projekts 
    • externe Dienstleistungen


    Förderhöhe
    Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anschubfinanzierung). 

    •   bis zu 210.000 € bei einem Zusammenschluss von drei Kommunen
    •   bis zu 320.000 € bei vier oder mehr Kommunen


    Ausschlusskriterien

    • nur zwei Projektpartner sind beteiligt 
    • das Projekt wurde vor Antragstellung begonnen 
    • ein nicht genehmigter vorzeitiger Maßnahmenbeginn erfolgt 
    • eine Doppelförderung aus anderen Programmen liegt vor
    • eine Kooperation mit Kommunen außerhalb von Rheinland-Pfalz besteht