Allgemein
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Was bedeutet Interkommunale Zusammenarbeit?
Interkommunale Zusammenarbeit bedeutet, dass mehrere Gemeinden, Städte oder Landkreise gemeinsam Aufgaben erfüllen, anstatt diese jeweils alleine zu übernehmen.
Das kann zum Beispiel heißen:
- gemeinsame Nutzung von Einrichtungen (z. B. Bauhöfe, Schulen, Kläranlagen)
- gemeinsamer Einkauf, um Kosten zu sparen
- Kooperation bei Feuerwehr oder IT
- gemeinsame Planung, etwa im Verkehr oder Wohnungsbau
Ziel ist meistens, Ressourcen zu bündeln, Kosten zu senken und Leistungen effizienter zu erbringen.
Wo erhalte ich Unterstützung für die Einrichtung einer interkommunalen Zusammenarbeit?
In Rheinland-Pfalz gibt es mehrere Ansprechpartner:
- eine Koordinierungsstelle für Interkommunale Zusammenarbeit im Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur.
- eine Transfer- und Beratungsstelle bei der ADD.
Kontaktdaten: - Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur (MKBWK)
- Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Wo finde ich Projektpartner für ein IKZ?
Nutzen Sie hierfür gerne unsere Rubrik Service – dort bauen wir eine Datenbank auf, die Ihnen dabei hilft Projektpartner zu finden. Schauen Sie sich auch gerne bestehende Projekte an und nehmen Sie bei Interesse Kontakt auf, um sich ggf. einem Projekt anzuschließen.
In welchen Bereichen kann ich ein IKZ-Projekt starten?
Grundsätzlich kommt die gesamte Bandbreite an kommunalen Aufgaben und Leistungen für eine interkommunale Zusammenarbeit in Frage. Als förderfähig werden folgende Bereiche beauskunftet:
Fragen zum Antragsverfahren, zur Förderfähigkeit, zum Förderzeitraum und zu den Fristen
Diesen Bereich beauskunftet das Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur:
Für den Förderantrag benötigte Unterlagen und Dokumente
Sie erhalten alle benötigten Unterlagen und Informationen von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion:
